Hinweise zur Beantragung von Schnellkorrekturen

24.03.2026|13:42 Uhr

Anträge auf Durchführung einer Schnellkorrektur sind ausschließlich über das Lehrstuhlsekretariat (Frau Ulrike Reckermann, reckermann[at]uni-wuppertal.de) einzureichen und werden nur bei Vorliegen einer individuellen Begründung berücksichtigt. Der Antrag muss spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Klausurtermin beim Lehrstuhl eingegangen sein. Der Lehrstuhl behält sich die Anforderung entsprechender Nachweise vor.